Unsere Rahmenbedingungen
Die Außenwohngruppe in der Fangstraße bietet vier Jugendlichen und jungen Erwachsenen Platz. Das Aufnahmealter muss bei mindestens 16 Jahren liegen. Die Gruppe wurde als "Sprungbrett" in das selbständige Leben konstruiert. Sie bietet vor allem Jugendlichen, die zuvor im Papenweg gelebt haben die Möglichkeit einen Weg in die Selbständigkeit und die eigene Wohnung zu finden. Ein Quereinstieg in diese Gruppe ist je nach Entwicklungsstand durchaus möglich. Der Schwerpunkt liegt, neben dem sukzessiv gestaffelten Training der Lebenspraxis, vor allem in der weiteren Begleitung von Störungsverläufen und der immer fortwährenden Stabilisierung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Die Bewohner werden an fünf Tagen der Woche zu festgelegten Betreuungszeiten begleitet. Darüber hinaus bietet der Personalschlüssel von 1:2,47 auch die Möglichkeit zu Einzelkontakten und -aktionen.
Aufnahmen und Hilfeleistungen erfolgen nach KJHG, §§ 34, § 35a und 41 und auch durch den Landschaftsverband nach § 40 Abs.1 Nr. 8 BSHG.
Auch die Außenwohngruppe wird durch eine Diplompsychologin mit Ausbildung und Erfahrungen in Verhaltenstherapie und Traumatologie geleitet. Das interdisziplinäre, geschlechtsgemischte Team arbeitet nach therapeutischen Grundlagen und geht auf jeweilige Störungen der Jugendlichen gezielt ein um die Stabilisierung zu forcieren. Zudem wird die Einbindung externer Hilfesysteme gefördert um eine Abnabelung aus der Gruppe und dem Jugendhilfesystem zu erreichen und auf das Leben in der eigenen Wohnung vorzubereiten.
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